Home Wir über uns Förderprojekte Veranstaltungen Aktuelles Mitglied werden Spenden Vermächtnisse Kontakt Landshuter Freundeskreis
Auszug aus der Satzung


Gesellschaft von Freunden und Förderern der Universität München
Satzung Münchener Universitätsgesellschaft e. V., gegründet 1922

Stück 1 Name und Sitz
Der am 16. Juni aus Anlass des 450. Stiftungsfestes der Universität München gegründete Verein „Gesellschaft von Freunden und Förderern der Universität München (Münchener Universitätsgesellschaft e.V.)“ hat seinen Sitz in München und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen.

Stück 2 Zweck
I. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Beratung und Unterstützung der Universität München, insbesondere die Förderung der wissenschaftlichen Forschungs- und Lehraufgaben der Universität und ihrer Angehörigen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung der für den Gesellschaftszweck erforderlichen Geldmittel, insbesondere durch einmalige Zuwendungen.
II. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
III. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

Stück 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


Stand: 25.07.2005

Die vollständige Satzung schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.